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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2011 - L 13 AS 16/11 B   

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https://dejure.org/2011,127027
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2011 - L 13 AS 16/11 B (https://dejure.org/2011,127027)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.01.2011 - L 13 AS 16/11 B (https://dejure.org/2011,127027)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - L 13 AS 16/11 B (https://dejure.org/2011,127027)
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Wird zitiert von ... (26)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 13 AS 233/12

    Untätigkeitsklage; Dreimonatsfrist zur Entscheidung über einen Widerspruch gegen

    Mutwillig handelt derjenige, der von vornherein den kostspieligeren Weg wählt und sich nicht so verhält, wie dies eine bemittelte Partei getan hätte, wenn sie in der gleichen Lebenssituation gewesen wäre und in verständiger Art und Weise ihre Belange vertreten wollte (Senat, Beschluss vom 17. Januar 2011 - L 13 AS 16/11 B - Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Auflage 2011, § 114 Rdn. 107).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 13 AS 154/14
    Mutwillig handelt derjenige, der von vornherein einen kostspieligen Weg wählt und sich nicht so verhält, wie dies eine bemittelte Person getan hätte, wenn sie in der gleichen Lebenssituation gewesen wäre und in verständiger Art und Weise ihre Belange vertreten wollte (Senatsbeschluss vom 6. Januar 2014 - L 13 AS 179/13 B - Senatsbeschluss vom 17. Januar 2011 - L 13 AS 16/11 B - Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 26. Mai 2003 - 2 WF 29/03 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 1997 Az - 3 WF 114/97 - Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO-Kommentar, 72. Auflage 2014, § 114 Rdn. 107).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 13 AS 177/12
    Mutwillig handelt derjenige, der von vornherein den kostspieligeren Weg wählt und sich nicht so verhält, wie dies eine bemittelte Partei getan hätte, wenn sie in der gleichen Lebenssituation gewesen wäre und in verständiger Art und Weise ihre Belange vertreten wollte (Senat, Beschluss vom 17. Januar 2011 - L 13 AS 16/11 B - Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Auflage 2011, § 114 Rn. 107).
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